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erstellt am:
20.04.2026
Sozialgericht Aurich – Jahrespressegespräch 2026
Aurich, 20. Februar 2026
Am 20. Februar 2026 fand im Sozialgericht Aurich das diesjährige Jahrespressegespräch statt. Der Direktor des Gerichts Nippen und der Pressesprecher Garrels informierten die örtliche Presse über die Geschäftsentwicklung des abgelaufenen Jahres, die personelle Situation des Gerichts sowie über aktuelle, gesellschaftlich relevante Rechtsfragen aus der sozialgerichtlichen Praxis.
Das Sozialgericht Aurich verzeichnete im Jahr 2025 deutlich steigende Eingangszahlen. Gleichwohl ist es dem Gericht bislang gelungen, den Verfahrensbestand auf einem vergleichsweise stabilen Niveau zu halten. Dies ist vor allem dem hohen Engagement der Richterinnen und Richter sowie der Mitarbeitenden in den Serviceeinheiten zu verdanken.
Besonders dynamisch ist die Entwicklung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld). Hier spiegeln sich zunehmend strukturelle Probleme des Wohnungsmarktes wider. Die Frage, ob für einkommensschwache Menschen tatsächlich ausreichend Wohnraum zu den von den Leistungsträgern als „angemessen“ definierten Kosten zur Verfügung steht, gewinnt in Ostfriesland spürbar an Bedeutung. Entsprechende Ermittlungen der Leistungsträger bleiben abzuwarten.
Auch im Bereich der sozialen Pflegeversicherung ist ein signifikanter Anstieg der Verfahren zu verzeichnen. Ursachen sind unter anderem die demografische Entwicklung und steigende Pflegekosten. Auch die Eingangszahlen aus dem Bereich der Sozialhilfe, insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe, haben zugenommen.
Besonderes öffentliches Interesse erfahren derzeit Verfahren aus dem Schwerbehindertenrecht, insbesondere die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) wird häufiger streitig. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind sehr eng gefasst. So muss eine Person gleichermaßen schlecht gehen können, wie jemand, der an beiden Beinen amputiert ist. Nach der Rechtsprechung wird bei einseitig beinamputierten Menschen das Merkzeichen „aG“ somit grundsätzlich nur verliehen, wenn die Betroffenen dauernd außerstande sind, eine Prothese zu tragen. Eine Ausweitung der Voraussetzungen über dieses Maß hinaus ist nur möglich, wenn die Gesetzgeber die gesetzlichen Grundlagen für das Merkzeichen „aG“ ändert. Ein weiteres Beispiel für die zunehmende Komplexität sozialgerichtlicher Verfahren sind Streitigkeiten um grenzüberschreitende medizinische Leistungen, etwa bei Organtransplantationen im Ausland. Hier hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einer Entscheidung vom 23. Januar 2026 entschieden, dass die beklagte Krankenkasse nicht verpflichtet war, die Kosten für eine Nierentransplantation im niederländischen Groningen zu übernehmen. Ein Versorgungsdefizit liege in Deutschland nicht allein wegen längerer Wartezeiten auf ein Spenderorgan vor.
RSG Garrels
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20.04.2026