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Barrierefreiheit

Zugänglichmachungsverordnung (ZMV)

Gemäß § 191a Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) kann eine blinde oder sehbehinderte Person (im Folgenden: berechtigte Person) verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens barrierefrei zugänglich gemacht werden. Der Anspruch besteht gemäß § 191a Abs. 1 S. 2 GVG. mehr

Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.sozialgericht-Aurich.niedersachsen.de mehr

Bildrechte: SG Aurich

Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Sozialgericht Aurich ist barrierefrei zugänglich. mehr

Behindertenparkplätze

Behindertenparkplätze befinden sich im öffentlichen Parkraum auf dem Parkplatz an der Friedhofstraße. mehr

Sitzungssäle

Das Sozialgericht Aurich verfügt über zwei Sitzungssäle. mehr

Hören ohne Barriere

Das Sozialgericht Aurich besitzt eine FM (Funkmodulation) Höranlage. Der Empfänger dieser Anlage kann auf unterschiedliche Arten genutzt werden. mehr

Nachtbriefkasten

Links vor dem Eingang zum Sozialgericht Aurich befindet sich ein Nachtbriefkasten. mehr

Barrierefreie Toiletten

Der barrierefrei Zugang befindet sich neben dem Fahrstuhl. mehr

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