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Entscheidungsanforderung

Entscheidungsanforderung


Sozialgericht Aurich
Hoher Wall 1
26603 Aurich
Tel.: (04941) 9538 - 0
Fax: (05141) 5937-333701
E-Mail: sgaur-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de

Bankverbindung: NORD/LB Hannover
IBAN (Intern. Bank Account Nr.): IBAN DE 51 2505 0000 0106 0250 26

Das Sozialgericht versendet die angeforderten Entscheidungen an die angegebene E-Mail-Adresse bzw. Telefax-Nummer; bei Postversand an die angegebene Anschrift. Bei einem Versand per E-Mail erfolgt die Übersendung im pdf-Format.

Die Gebühren für den Entscheidungsversand an nicht am Verfahren Beteiligter beträgt unabhängig von der Übersendungsart - 12,50 EUR je Entscheidung (Nr. 5 des Gebührenverzeichnisses - Anlage zu § 111 Abs. 2 NJG). Neben dieser Gebühr werden Auslagen nicht erhoben. Für Dienststellen des Bundes und der Länder sowie für Kommunen ist die Überlassung kostenfrei.
Für das Herunterladen von Entscheidungen aus der Rechtssprechungsdatenbank werden gemäß § 4 Abs. 7 JVKostO keine Kosten erhoben, sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.

Jede kommerzielle Nutzung bedarf der Zustimmung des Gerichts. Wegen der notwendigen Zustimmung wenden Sie Sie sich bitte per E-Mail an die Gerichtsverwaltung sgaur-Verwaltungspoststelle@justiz.niedersachsen.de.

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