Besucherinformation
Besuch von Gerichtsverhandlungen
Die Sitzungen des Sozialgericht Aurich sind grundsätzlich öffentlich. Termine zur Erörterung und Beweisaufnahme bilden hierbei die Ausnahme.
Hinweis zu Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Es ist grundsätzlich untersagt Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Gebäude des Sozialgerichts Aurich zu machen.
Hinweis zum Konsum alkoholischer Getränke
Der Konsum alkoholischer Getränke ist im Gerichtsgebäude grundsätzlich untersagt.Hinweis zu Einlasskontrollen
Das Sozialgericht Aurich verfügt über ein effektives Sicherheitskonzept.
Es werden regelmäßig unangekündigte Einlasskontrollen mit einem Metalldetektor sowie Durchsuchungen von Personen und mitgeführten Gegenständen durch hierauf geschulte Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister durchgeführt. Unabhängig davon sind die Wachtmeister/innen befugt, im Verdachtsfall Durchsuchungen und andere Maßnahmen durchzuführen.
Sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts sind angewiesen, auffällige oder randalierende Personen sowie verdächtige Gegenstände sofort zu melden. Dies führt zu einer umgehenden Überprüfung durch die Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister. Ein Alarmsystem stellt sicher, dass innerhalb kürzester Zeit im gesamten Gerichtsgebäude Hilfe zur Verfügung steht. Durch die zentral Lage des Gerichts ist zudem die Polizei innerhalb weniger Minuten im Gericht.
Alle Besucherinnen und Besucher des Gerichts werden darauf hingewiesen, das Waffen oder andere gefährliche Gegenstände grundsätzlich nicht mit ins Gericht gebrachte werde dürfen. Beim Verdacht eines Verstoßes gegen das Waffengesetz wird Strafanzeige erstattet.
Wenn Sie eine Ladung zu einem Verhandlungstermin haben, planen Sie bitte eine eventuelle unangekündigte Einlasskontrolle bei Ihrem Reisebeginn ein.