Niedersachsen klar Logo

Zuständigkeiten

Zuständigkeit

Wer mit einer sozialrechtlichen Behördenentscheidung nicht einverstanden ist, kann sich an die Sozialgerichte wenden. Das ist regelmäßig erst dann möglich, wenn die Behörde ihre Entscheidung in einem Widerspruchsverfahren noch einmal überprüft hat. mehr

Rechtsantragstelle

Die Aufgaben der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf! mehr

Eilverfahren

In besonders dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, beim Sozialgericht ein Eilverfahren einzuleiten. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn das Versorgungsunternehmen droht, Strom oder Heizung abzustellen, weil die Abschläge nicht bezahlt worden sind. mehr

Beratungshilfe

Damit alle Menschen unabhängig von ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die gleichen Chancen haben, ihre Rechte wahrzunehmen, können Sie auch Beratungshilfe in Anspruch nehmen. mehr

Prozesskostenhilfe

In sozialgerichtlichen Verfahren fallen regelmäßig keine Gerichtskosten an, wenn ein Rechtsanwalt beauftragt wird, muss die jedoch trotzdem bezahlt werden. Mit der Prozesskostenhilfe werden Personen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, diese Kosten zu tragen. mehr

Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass per E-Mail eingereichte Schriftsätze zu gerichtlichen Verfahren nicht rechtswirksam sind.

Sie können Ihre Schriftsätze nur per Post oder Fax einreichen.

Postanschrift:
Sozialgericht Aurich
Hoher Wall 1
26203 Aurich

per Fax:
051415937 33700

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln