Zahlen und Fakten
Im Jahr 2012 hat das Sozialgericht Aurich insgesamt X Klageverfahren und Verfahren des einstweiligen Rechtsschutz erledigen können...
LSKN/Keck
Die durchschnittliche Verfahrensdauer belief sich bei den niedersächsischen Sozialgerichten im Jahr 2012 insgesamt auf 16,1 Monate in Hauptsacheverfahren und 0,9 Monate im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Quelle: Nds. RPflege. 2013, S. 153). Die Verfahrensdauer mag lein erscheinen, aber bitte bedenken Sie, dass gerade die umfassenden medizischen Ermittlungen in vielen Verfahren Zeit benötigen.
Am Sozialgericht Aurich sind gegenwärtig (01.07.2013) 29 Personen beschäftigt, davon 9 im richterlichen Dienst. Es sind insgesamt 32 Kammern eingerichtet, für die neben den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern eine Vielzahl von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern aus unterschiedlichen Gruppen zum Einsatz kommt. So werden in den unterschiedlichen Rechtsgebieten ehrenamtliche Richterinnen und Richter aus dem Kreis der Versicherten, der Arbeitgeber, der mit dem sozialen Entschädigungsrecht oder der Belange behinderter Menschen vertrauten Personen und der Versorgungsberechtigten, der Arbeitnehmer und schließlich aus den Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte tätig. Einzelheiten dazu finden Sie in § 12 SGG.