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Antrag ER-Verfahren

Mit dem nebenstehenden Vordruck können Sie einen Antrag auf Einstweiligen Rechtschutz stellen.

Bitte drucken Sie den Vordruck aus und folgen Sie den Anweisungen.


Hinweis:

Klagen, Anträge und Verfahrenserklärungen können nicht per E-Mail sondern nur per Fax oder schriftlich an das Sozialgericht Aurich gerichtet werden. Auf dem elektronischen Weg können Klagen, Anträge und Verfahrenserklärungen nur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO / MJP) eingereicht werden.

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